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Da ist ein Käfer in meinem Essen …

Die Europäische Kommission (EK) hat zwei weitere Insektenarten offiziell als Lebensmittel zugelassen. Neben dem Mehlkäfer und der Wanderheuschrecke sind damit vier Insekten für die Verarbeitung zum oder als Lebensmittel zunächst durch vereinzelte Hersteller erlaubt.

Leicht zugängliche Proteinquelle

Insekten können als alternative Proteinlieferanten in Lebensmitteln dienen. Neben dem Proteingehalt sind Insekten ohne großen Aufwand sowie Eingriffe auf Umwelt oder das Tierwohl in hoher Zahl produzierbar. Das erkannte auch die Europäische Kommission und gab schon 2021 einem Antrag zur Nutzung von Mehlkäfern und Wanderheuschrecken (einzelhandelaktuell.de)in Lebensmitteln statt.

Zuletzt stellten zwei Unternehmen aus den Niederlanden, eines aus Frankreich sowie eines aus Vietnam einen neuen Antrag zur Verwendung von Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers. Auch diesem hat die EK nun zugestimmt. Damit dürfen Hausgrillen in Form entfetteten Pulvers und die Larven gefroren, getrocknet, pulverisiert oder in Form von Pasten beispielsweise in Brot, Nudeln, Chips oder Produkten mit Fleischanteil zum Einsatz kommen. Die Zusage gilt jedoch reguliert für die EU und zunächst allein für die Antragsteller. Landwirte oder Produzenten, die zur Verfügungstellung ebenfalls bieten möchten, müssen einen eigenständigen Antrag stellen.

Genuss von Insekten

Die Bereitschaft Insekten zu essen ist in unserer Gesellschaft sehr durchwachsen. Während sich die einen regelrecht vor dem Gedanken ekeln, finden andere die neue Proteinquelle als durchaus gute Idee, die sie auch probieren würden.

Dass jemand ohne sein Wissen in den Genuss der Insekten kommt, wird es mit einer gewissen Aufmerksamkeit nicht geben, müssen die tierischen Bestandteile sowohl in Deutschem als auch Lateinischem Namen in der Zutatenliste angegeben werden.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft parallel auch schon weitere Anträge auf Neuzulassungen von Insekten für den Lebensmittelmarkt.