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Verwaltungsgerichtshof kippt Sonntagsarbeit

Woran merken Sie in der Regel, dass Sonntag ist? Genau! Daran, dass Sie für gewöhnlich an diesem Tag nicht ins Büro müssen. Selbstverständlich geht das nicht allen Berufsgruppen so. Für viele gilt auch am Sonntag: Auf zur Arbeit. Zumindest für die industriellen Hersteller von Getränken, Speiseeis und den daran angeschlossenen Großhandel dürfte sich das nun bald ändern. Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Sonn- und Feiertagsarbeit in dieser Branche Mitte der vergangenen Woche gekippt.

Kirchen und Gewerkschaften klagten

Die Kasseler Richter erklärten eine Ausnahmeregelung des Landes für unwirksam und gaben einer Klage von Kirche und Gewerkschaft recht, wie die dpa berichtet. Man sei der Auffassung, dass beispielsweise bei Volksfesten bereits am Vorabend des Sonntags für ausreichend Nachschub an Eis und Getränken gesorgt werden könne. So das Urteil des Gerichts. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Geklagt hatten die Gewerkschaft Verdi sowie die Evangelischen Dekanate Darmstadt und Vorderer Odenwald. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits 2014 einer Ausweitung der Sonntagsarbeit in Hessen Grenzen gesetzt und die Verordnung in Teilen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Bisher war Sonn- und Feiertagsarbeit bei Brauereien, bei den Herstellern von alkoholfreien Getränken, von Roh- und Speiseeis sowie bei dem entsprechenden Großhandel von April bis Oktober möglich.

Höherer Bedarf an gekühlten Getränken am Wochenende

Was naheliegt, kann statistisch tatsächlich abgebildet werden. So wurde beispielsweise in einer im Jahr 2017 erhobenen Umfrage zur Auswahl von Getränken und Lebensmitteln zum Frühstück festgestellt, dass der Bedarf an gekühlten Getränken von 17 Prozent unter der Woche auf 45 Prozent am Wochenende ansteigt. Und dass der jährliche  Pro-Kopf-Konsum von Speiseeis überwiegend am Wochenende seine Spitzen erreicht, ist sicherlich auch kein Geheimnis. Dieser lag zuletzt bei fast neun Litern.