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Verbraucherzentrale reicht Klage gegen ALDI ein

Aldi wird derzeit vorgeworfen, dass der Discounter die Grundpreise für eine Reihe von Produkten fehlerhaft oder überhaupt nicht auszeichnet. Bei Stichproben wurden Verstöße bei über 100 Produkten festgestellt. Die Verbraucherzentrale hat daher nun eine Klage gegen Aldi eingereicht.

Fehlerhafte Grundpreise

Supermärkte und Discounter sind laut Preisangabenverordnung dazu verpflichtet, für fast alle Lebensmittel sogenannte Grundpreise, also die Preise pro Liter oder pro Kilogramm, anzugeben. Da bei Stichproben festgestellt wurde, dass in Aldi Nord-Filialen die Auszeichnung der Grundpreise fehlerhaft war oder komplett fehlte, sieht sich der Discounter jetzt einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg ausgesetzt.

Konkret geht es dabei um einen veganen Aufschnitt, der in mindestens zwei Märkten in Hamburg ohne Angabe des Grundpreises verkauft wurde. Wie die Verbraucherzentrale schreibt, handelt es sich hierbei jedoch um keinen Einzelfall. In fünf stichprobenartigen Checks wurden über 100 Verstöße festgestellt – in einer einzigen Filiale waren es allein 30.

„Schlampigkeit hat System!“

Den Ausführungen der Verbraucherzentrale zufolge fanden die Tester dabei komplett fehlende und falsche Grundpreise und Preisschilder. Vereinzelt wurden auch irreführende Angaben zu Preissenkungen sowie unklare Auszeichnungen von Beispielpreisen auf den Schildern nachgewiesen. Die Schlussfolgerung der VZHH ist, dass die „Schlampigkeit anscheinend System“ habe.

Aldi hatte sich offenbar geweigert, angesichts der fehlenden Auszeichnungen beim anfangs erwähnten veganen Aufschnitt eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Aufgrunddessen und wegen der vielen weiteren Verstöße zieht die Verbraucherzentrale nun vor Gericht. Wie die VZHH weiter schreibt, geht man davon aus, dass auch in anderen Märkten Verstöße bei den Grundpreis-Auszeichnungen zu vermuten sind – im Einzelhandel gelten diese wohl als eine Art „Kavaliersdelikt“, da diese kaum kontrolliert und sanktioniert werden.

Grundpreise bieten Kunden transparentere Möglichkeiten des Vergleichs

Für Kunden erfüllt die Angabe der Grundpreise jedoch eine wichtige Funktion. Da Produkte in unterschiedlichen Füllmengen angeboten werden, können Preise für verschiedener Waren so besser verglichen werden. Händler profitieren theoretisch auch davon, da so gegen versteckte Preiserhöhungen durch verringerte Füllmengen vorgegangen werden kann.