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Bauernverband kritisiert EU Renaturierungsgesetz

Die Umweltminister der EU haben sich in Parlament und Rat geeinigt und das Gesetz für die Renaturierung der Ökosysteme beschlossen. Demnach müssen noch bis 2030 mindestens 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresflächen der EU wiederhergestellt werden. Diese Entscheidung stößt nicht ausschließlich auf Zustimmung, sondern löst Kritik der Bauernverbände aus.

Renaturierungsgesetz ein wichtiger Schritt für das Klima

Berichterstatter César Luena (S&D, Spanien) erklärte nach der Abstimmung: „Heute ist ein wichtiger Tag für Europa, denn wir gehen vom Schutz und der Erhaltung der Natur zu ihrer Wiederherstellung über. Das neue Gesetz trägt auch dazu bei, dass wir viele unserer internationalen Umweltverpflichtungen erfüllen können. Die Verordnung sorgt dafür, dass geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt werden, sie trägt aber auch den Belangen der Landwirtschaft Rechnung, indem den Mitgliedstaaten Flexibilität eingeräumt wird.“

Bauern sind sauer – Gesetz ist übereilt und kontraproduktiv

Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Bild: DBV/Breloer
Joachim Rukwied, Präsident Deutscher Bauernverband, Bild: DBV/Breloer

Der Deutsche Bauernverband sieht das Belangen der Landwirtschaft allerdings wenig berücksichtigt. Ihr Präsident Joachim Rukwied äußert in einer Pressemitteilung seinen Unmut: „Mit dieser Entscheidung ignorieren die Umweltminister das Ergebnis der Europawahl. Man kann uns Bauern nicht par ordre du mufti vorschreiben, wie wir zu wirtschaften haben. Das löst Widerstände aus. Wer glaubt, mit Ordnungsrecht der Natur zu helfen, erreicht das Gegenteil. Naturschutz geht nur gemeinsam mit uns Bauern. Wir alle leben in einer Kulturlandschaft, die sich dynamisch entwickelt hat und weiterentwickeln wird.“

Die Renaturierung von 20 Prozent der sanierungsbedürftigen Ökosysteme ist der erste Schritt, den das Gesetz angeht. Bis 2040 sollen es 60 und bis 2050 sogar 90 Prozent der Flächen, die innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU wiederhergestellt werden sollen. Es trägt zur Verwirklichung der Klima– und Artenschutzziele der EU bei und sorgt laut EU-Mitteilung für mehr Ernährungssicherheit.

Das sieht auch der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes Günther Felßner ganz anders: „Die heutige Zustimmung zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur durch den Ministerrat war ein Fehler.“ Seiner Meinung nach hätte das neu gewählte EU-Parlament bestehende Vorbehalte ernst nehmen und besser eine 2. Lesung möglich machen sollen. So hätte das neue Parlament im Rahmen der demokratischen Regeln handeln können. „Wir haben alle die gleiche Zielsetzung“, sagt Felßner: „Eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung. Aber mit der Annahme des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur in der aktuellen Ausgestaltung müssen Wälder teilweise stillgelegt werden und die landwirtschaftliche Fläche wird knapper. Am Ende ist eine solche Entwicklung aus unserer Sicht kontraproduktiv für den Umweltschutz.“

Weitere Informationen zum Renaturierungsgesetz

Die mit den Mitgliedstaaten erzielte Vereinbarung wurde mit 329 zu 275 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen. Der Rat muss sie nun auch annehmen, bevor sie im Amtsblatt der EU erscheint und 20 Tage darauf in Kraft tritt.

Über 80 % der europäischen Lebensräume sind in schlechtem Zustand. Die Kommission schlug am 22. Juni 2022 eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Renaturierung) vor, um zur langfristigen Wiederherstellung geschädigter Land- und Meeresgebiete der EU beizutragen, die Klima- und Artenschutzziele der EU zu erreichen und die internationalen Verpflichtungen der EU einzuhalten, insbesondere den globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal der Vereinten NationenNach Berechnungen der Kommission bringen die neuen Vorschriften erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich, da jeder investierte Euro einen Nutzen von mindestens acht Euro ergibt.

Mit diesen Vorschriften wird den Erwartungen der Bevölkerung in Bezug auf den Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt, der Landschaft und der Meere entsprochen, die in den Vorschlägen 2(1), 2(3), 2(4) und 2(5) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen. (Quelle: https://www.europarl.europa.eu/)