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Neue Verordnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel?

Der Deutschen Presseagentur liegt ein noch unveröffentlichter Plan vor, demnach die EU-Verordnung zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln geändert werden könnte. Die EU-Kommission sehe vor, die Kennzeichnungspflicht für einige gentechnisch veränderte Pflanzen auszusetzen, wenn diese gewisse Vorteile hinsichtlich der Schädlingsbefall oder Klimaakzeptanz mit sich bringe. Das stößt nun auch auf massive Kritik.

VLOG sieht akute Bedrohung durch Änderung der Verordnung

„Die EU-Kommission will für einen großen Teil von ,Neue Gentechnik’-Pflanzen Risikobewertung, Zulassungsverfahren und Kennzeichnungspflicht abschaffen. Das wäre das Ende von Transparenz und Wahlfreiheit“, schreibt der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG). Die Meinung des Verbands ist, dass dieser Schritt sowohl den Verband selbst als auch die Bio-Landwirte sowie jene, die gentechnik frei agieren und genießen möchten akut bedrohe. Auch wenn für Bioprodukte weiterhin ein Ausschluss von gentechnisch veränderten Lebensmitteln stehe, müsse der Landwirt selbst schauen, ob seine Rohstoffe, die nun überall im Umlauf wären, nicht „mit Gentechnik verunreinigt“ wären. Diese Aufgabe schiene schier unlösbar.

In der Gentechnik lägen „große Chancen“

Befürworter der neuen Verordnung hingegen bauen auf die Verbreitung der neuen Technik. Gentechnisch veränderte Lebensmittel könnten besser vor Schädlingsbefall geschützt und besser an die sich ändernden klimatischen Bedingungen angepasst sein. Auch das Bundesforschungsinstitut unter Leitung der FDP meine laut dpa-Angaben: „Wir sollten die enormen Chancen nutzen, die in neuen Züchtungstechnologien stecken“, so Ministerin Bettina Stark-Watzinger.

Die Frage, welche Pflanzen ihre Kennzeichnungspflicht verlieren könnten, sieht der Verband als völlig willkürlich. Allerdings richtet sich der Entwurf an gewisse Vorgaben. Damit könnten Gezüchtete Pflanzen ihre Kennzeichnung verlieren, die auch durch Kreuzung oder Auslese hätten entstehen können. Diese spezielle als Kategorie 1 bezeichnete Gruppe dürfte laut kritisiertem Artikel 8 der neuen Verordnung auch nicht durch Mitgliedstaaten verboten oder eingeschränkt werden.

Anfang Juli soll diese Verordnung zunächst vorgestellt werden. Ein Beschluss steht erst nach einer Verhandlung zwischen EU-Staaten und Europaparlament an