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Verbände pochen auf 7 Prozent Mehrwertsteuer

17 Verbände sind mit einem gemeinsamen Appel an die Regierung herangetreten. Darin fordern sie, die 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie beizubehalten. Die Branche hat einen hohen wirtschaftlichen wie gesellschaftlichen Stellenwert. Das betrifft auch die „ganze Wertschöpfungskette wie Lebensmittel- und Getränkehersteller, Fachgroßhändler sowie die Landwirtschaft und insbesondere die Tourismuswirtschaft als auch viele weitere Partner, schreibt die DEHOGA.

Für den DEHOGA Bundesverband liegen die Gründe für die Beibehaltung der einheitlichen Besteuerung mit 7 Prozent auf der Hand:

Im Juli 2020 wurde der einheitliche reduzierte Steuersatz für Speisen eingeführt. Dieser ist bis Ende 2023 befristet. Allerdings nur für die Speisen in der Gastronomie – in Restaurant und Cafés. Es gilt wiederum nicht für Außer-Haus-Essen, To go, Drive-In oder Speisen aus dem Supermarkt, die weiter mit 7 Prozent besteuert werden. Die DEHOGA empfindet diesen Umgang als klare Benachteiligung. Tatsächlich halten 23 EU-Staaten Konsens für den reduzierten Satz. Nicht ohne Grund, so die DEHOGA. „Dies in Deutschland als Subvention zu diskreditieren, ist weder sachgerecht noch nachvollziehbar.

Auch ohne die Mehrwertsteuererhöhung ist die Gastronomie schon stark getroffen durch die Erhöhung der Lebensmittelpreise, für Personal und Energie. Diese kosten wolle man nicht an den Kunden weitergeben, was der 7-Prozent-Satz zum guten Teil möglich machte, mit 19 Prozent aber nicht mehr möglich wäre. „Essengehen darf nicht zum Luxus werden.

7% für kulinarische Vielfalt, Lebensqualität, Kultur und regionale Wirtschaftskreisläufe

„Es steht viel auf dem Spiel. Eine Steuererhöhung hätte fatale Folgen für Restaurants und Cafés wie Caterer, ihre Beschäftigten sowie für die Partner und Zulieferer der Gastronomie mit Millionen Beschäftigten. Mit einer Erhöhung auf 19% Mehrwertsteuer wären ab Januar 2024 Betriebsaufgaben und Insolvenzen vorprogrammiert. Wir appellieren an Bund und Länder, sich für die Beibehaltung der 7% auf Speisen in der Gastronomie und damit für die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% einzusetzen“, schließt die gemeinsame Verlautbarung, der sich unter anderem der Verband der Köche, der deutsche Bauernverband, die deutschen Brauer und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks angeschlossen haben.