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Koalition plant Frist des reduzierten Steuersatzes für Außer-Haus-Markt einhalten zu wollen

Zum 1. Januar 2024 soll die reduzierte Mehrwertsteuer auf Außer-Haus-Gerichte entfallen. Trotz anhaltender Appelle der Branche, die Mehrwertsteuer auch über den JAhreswechsel hinaus auf 7 Prozent zu halten, scheint sich die Regierung laut dpa-Angaben für eine Wiederanhebung entschieden zu haben.

Scharfe Kritik an Ampel-Entscheidung

Der Bundsverband der Systemgastronomie (BdS) kritisiert die Entscheidung scharf. „Der BdS hat sich vehement für die Entfristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eingesetzt. Nun ist trotz unserer gemeinsamen Anstrengungen das Worst-Case-Szenario offenbar eingetreten. Sollte diese Entscheidung auch formell bestätigt werden, hätte dies katastrophale Auswirkungen auf die gesamte Gastronomie“, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung.

Auch das Deutsche Tiefkühlinstitut (dti) ist der Meinung, dass die Rückkehr zum 19-Prozent-Steuersatz massive Folgen für den Außer-Haus-Markt haben wird. Laut einer durch das dti bauftragten Online-Umfrage würden mehr als 50 Prozent der Befragten verstärkt auf ein Außer-Haus-Konsum verzichten.

Nicht zuletzt stimmt auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband mit ein und prophezeit die Schließung von rund 12.000 Betriebung aufgrund der Mehrwertsteuererhebung von 7 auf 19 Prozent.