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Mehrwegangebot: Umwelthilfe klagt Händler an

Nach diversen Testkäufen hinsichtlich des Mehrwegangebotes in verschiedenen Handelsunternehmen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Anklage bei mehreren Landgerichten erhoben. Nach Angaben der Verbraucherschutzorganisation verstoßen mehrere Starbucks-Franchise-Händler, Edeka- und Rewe-Märkte sowie Yormas gegen die Vorgabe, ein Mehrwegangebot für die Kunden anzubieten.

DUH: Händler vernachlässigen Pflichten zum Mehrwegangebot

Einige Unternehmen haben auf Dränger der DUH ihr Mehrwegangebot zumindest nachgebessert. Jedoch vernachlässigen aus Sicht des Organisation noch zu viele die neuen gesetzlichen Vorgaben. Nicht allein fehlen die materiellen Angebote durch Mehrwegverpackungen und ein dazu passendes Pfandsystem, sondern auch Informationen und Anreize zur Mehrwegnutzung kommen dem Verband zu kurz. Stattdessen steht „ein Wirrwarr aus unterschiedlichen Mehrwegsystemen zur Tagesordnung“, so die DUH.

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „Es ist erschreckend, dass millionenschwere Unternehmen wie Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas mit Klagen dazu gezwungen werden müssen, geltende Gesetze einzuhalten. Anstatt konsequent das Mehrwegangebot nachzubessern und Verstöße auszuschließen, versuchen sie sich lieber über Anwälte mit fadenscheinigen Ausreden aus der Affäre zu ziehen“. Nach ihren Ausführungen seien die Bundesländer in der Pflicht, derartige Verstöße konsequent zu sanktionieren, sodass Mehrweg in der Breite umgesetzt werden könne.

Daher fordert die DUH von Umweltministerin Steffi Lemke eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Becher, -Boxen und -Besteck sowie zügige Kontrollen zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht durch die Bundesländer.