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Hussel, Arko und Eilles melden Insolvenz in Eigenregie

Die Süßwaren- und Kaffeeartikel-Geschäfte Hussel, Eilles und Arko melden Insolvenz in Eigenregie an. Das kündigte der Mutterkonzern Deutsche Confiserie Holding GmbH (DCH) mit. In gleichem Zuge wies sie allerdings darauf hin, dass die Geschäfte vollumfänglich weiterlaufen. Damit haben weitere der bekannten Innenstadtgeschäfte aufgrund der Schließungen im harten Corona-Lockdown den nächsten zur Vermeidung der Pleite gewagt.

Arko Insolvenz

Innenstadtgrößen bröckeln – Insolvenz sichert vorerst Gehälter

Nahezu in jeder größeren Innenstadt sieht man einen der Filialen von Eilles, Arko oder Hussel – wenn nicht gar alle drei. Die DCH betreibt laut eigenen Angaben rund 300 Geschäfte in Deutschland. Mit den Schließungen gehen den Geschäften und damit der Konzermutter natürlich der Großteil der Einnahmen durch die Laufkundschaft gänzlich verloren. Aus diesem Grund hat das Unternehmen beim Amtsgericht Norderstedt in Schleswig-Holstein Insolvenz beantragt.

Eilles InsolvenzDie Sachwalter Tjark Thies und Dietmar Penzlin bestätigen, dass das Amtsgericht den Anträgen folgt und das mit Löhne und Gehälter der rund 1.600 Mitarbeiter der 330 Filialen zunächst für die nächsten drei Monate gesichert sei.

Insolvenzen betreffen vielfach Großunternehmen

Die Corona-Krise hat bereits zahlreiche Insolvenzen hervorgerufen. Besonders betroffen waren der Einzelhandel (außer Lebensmittel) und die Modebranche. Vielfach sind darunter namhafte Konzerne wie Karstadt, Wirecard, Esprit, Hallhuber, Vapiano und Maredo vertreten. Das ist auch daraus bedingt, dass die staatlichen Hilfen für die Großunternehmen anteilig weniger hilfreich sind als für kleine Firmen. „Corona hat hier die Insolvenz oft lediglich beschleunigt, nicht aber ausgelöst“, schreibt der Focus. Partner der Falkensteg Unternehmensberatung Tillmann Peeters meint in diesem Zusammenhang, es „traf es viele Unternehmen, die bereits vor Corona mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten.“

Insolvenzanträge 2020 dank staatlicher Hilfen unter dem Vorjahreswert von 2019

Insgesamt allerdings ist die Menge der Insolvenzanträge 2020 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Aufgrund dessen, dass die Regierung die Insolvenzantragspflicht bis Ende Januar 2021 ausgesetzt. Firmen brauchten demzufolge keine Insolvenz aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung anmelden.

Für den Monat Januar 2021 wird die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen ausgesetzt, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (sog. November- und Dezemberhilfen) haben. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag auf Hilfsleistungen im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Dezember 2020 gestellt wurde. (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Sollte diese Erleichterung seitens der Regierung nicht verlängert werden, könnte eine wahre Insolvenzwelle drohen. Aus diesem Grund wünscht Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD): „Der Staat stellt der Wirtschaft umfangreiche finanzielle Hilfen zur Verfügung, deren Auszahlung aber Zeit benötigt. Daher setze ich mich dafür ein, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen über den 31. Januar hinaus auszusetzen“, was sie gegenüber dem Handelsblatt äußerte.