Skip links

Hersteller müssen für Einwegplastik Abgaben zahlen

Die Ampelkoalition hat Anfang Februar geplante Einwegkunststoffabgabe gebilligt. Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) besagt, dass künftig auch Hersteller mit einem Beitrag an der Emission und Reinigung von Einwegkunststoffen beteiligt werden sollen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt diesen Entwurf. Die Opposition ist dagegen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die EU hat auf Grundlage ihres Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft und ihrer Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft ein Gesetz erlassen, dass über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt beschließt. Dieses sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren.

Ein Part dessen ist nun, dass Hersteller dieser Einwegkunststoffprodukte, für die es keine angebrachten Alternativen gibt, zur Kasse gebeten werden. Dazu zählen beispielsweise Tragetaschen, To-Go-Becher, Luftballons, Feuchttücher und Zigarettenfilter. Sie müssen Kosten für Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen mittragen. Diese Zahlung soll in Form einer Einwegkunststoffabgabe als „Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion“ geschehen. Die Abgabe ist dabei abhängig von der jeweils erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder der verkauften Menge an Einwegkunststoffprodukten.

VKU begrüßt Gesetzesentwurf und seine konkreten Maßnahmen

„Es ist höchste Zeit, dass die hohen kommunalen Reinigungskosten, die durch Einwegkunststoffprodukte verursacht werden, nicht länger auf die Allgemeinheit der Steuer- und Gebührenzahler abgewälzt, sondern den Herstellern auferlegt werden. Diese haben es nun in der Hand, verstärkt auf Mehrwegsysteme zurückzugreifen und umweltfreundlichere Geschäftsmodelle zu entwickeln“, sagt Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. Er lobt zudem die Präzisierung in dem Entwurf, dass bei der Kostenermittlung nicht nur das Gewicht, sondern auch Volumen und Stückzahl der Einwegkunststoffprodukte zum Tragen komme. Sein Beispiel ist der große Reinigungsaufwand, den zwar leichte, aber dafür zahlreiche Zigarettenkippen verursachen.