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Gastronomie im Lockdown: Speisen in Kundenbehältnissen mitnehmen

Viele Lebensmittelhändler wie EDEKA, REWE und Kaufland bieten diesen Serivce bereit an. Kunden können an Salatbar oder Frischetheken ihr Waren in der mitgebrachten Mehrwegbox transportieren. Der Lebensmittelverband sagt, dass dies auch beim Außerhaus-Angebot möglich sei. Denn: Der erneute Quasi-Lockdown ab dem 2. November setzt viele Gastronomen wirtschaftlich stark unter Druck. Außerhaus-Angebote sind eine wichtige Möglichkeit, die Verluste in der Covid-19-Pandemie zu reduzieren, schreibt der Lebensmittelverband.

Kunden können eigene Boxen nutzen

Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden, möchten viele Kunden gern eigenes Geschirr oder Transportbehältnisse verwenden. Doch manche Gastronomen sind unsicher, ob dies zulässig ist. Dr. Sieglinde Stähle vom Lebensmittelverband kann hier beruhigen: „Auch in Corona-Zeiten ist es grundsätzlich zulässig und möglich, wenn ein paar zusätzliche Regeln der Lebensmittelhygiene beachtet werden.“

Wenn ein Kunde seine eigenen Behältnisse mitbringt, so müsse vor allem darauf geachtet werden, dass Kreuzkontaminationen vermieden werden. „Das Kundengeschirr darf nicht durch den ganzen Betrieb wandern, sondern muss an einer Stelle gehalten, befüllt und verschlossen werden“, so Stähle. Auch rechtlich trägt der Gastronom keine Verantwortung, wenn das Kundengeschirr ungeeignet ist oder zum Beispiel ungewünschte Stoffe abgibt.

Die wichtigsten Regeln, die ein Gastronom kennen und beachten muss, wenn er seine Speisen in Kundenbehältnisse abfüllt, sind in einem kostenlosen Merkblatt, das unter https://ots.de/9aZrZu heruntergeladen werden kann, bereitgestellt.