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EU: Nachhaltige Landwirtschaft mittels Bodenüberwachung

Die Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket für die nachhaltige Nutzung der wichtigsten natürlichen Ressourcen angenommen. Damit soll außerdem auch die Resilienz der Lebensmittelsysteme und der Landwirtschaft in der EU gestärkt werden. Teil dessen ist eine Richtlinie zur Bodenüberwachung, um die Böden bis 2050 in einen gesunden Zustand versetzen zu können. Der Bauernverband kritisiert den Vorschlag.

Maßnahmen und Auswirkungen der geplanten Bodenüberwachung

Die EU-Kommission sieht vor, mittels dem Bodenüberwachungsgesetz (Soil Monitoring Law) Daten zur Bodengesundheit zu erheben. Diese stehen Landwirten und anderen Bodenbewirtschaftern zur Verfügung. So könne die sich entwickelnde Norm einer nachhaltigen Bodenwirtschaft überprüft werden. Bodenverunreinigungen verursachte inakzeptable Risiken für die Gesundheit und die Umwelt würden direkt aufgedeckt und vermieden.

Durch technische Fortschritte könne die Innovationskraft nachhaltiger Herangehensweise gestärkt werden, neuen genomischen Verfahren zur Entwicklung klimaresilienter Kulturen geschaffen und eine Reduzierung des Pestizideinsatzes ermöglicht werden. Auch nachhaltigeres und vielfältigeres Saatgut und somit Vermehrungsmaterial für Pflanzen und Wälder sieht die Kommission als positive Folgen dieser Maßnahmen.

„Diese Maßnahmen werden langfristige wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und ökologische Vorteile für alle bringen“, so die EU-Kommission. Die Vorschriften würden die Widerstandsfähigkeit des Naturvermögens stärken. Menschen, die von den Böden leben und deren Existenzgrundlage die Natur ist würden profitieren und gleichsam zur Sicherung der Böden und florierenden Bioökonomie beitragen.

Rukwied: Maßnahmen „regeln vollkommen an den Erfordernissen vorbei“

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, sieht den vorgestellten Entwurf für ein Bodenüberwachungsgesetz kritisch: „Landwirtschaftliche Böden bedürfen nicht des Schutzes vor den Bauern, sondern vor Umnutzung, Überbauung und Versiegelung für Siedlungen und Verkehrsflächen. Der Erhalt fruchtbarer Böden ist unsere Existenz- und Arbeitsgrundlage und liegt im fundamentalen Eigeninteresse von uns Landwirten und Grundeigentümern. Der Schutz der Böden ist bereits über eine Vielzahl von europäischen und nationalen Regelungen gesichert. Die Vorschläge der EU-Kommission führen nur zu bürokratischen Doppelregelungen ohne echten zusätzlichen Nutzen. Wer es mit dem Bodenschutz ernst meint, muss zuallererst den Flächenfraß wirksam reduzieren. Der Kommissionvorschlag sieht hierfür jedoch keine konkreten Instrumente und regelt daher vollkommen an den Erfordernissen vorbei“, so Rukwied.

Grundlage des Vorschlags für ein Bodenüberwachungsgesetz

Der Vorschlag basiert ganz grundlegend auf dem 2019 vorgestellten europäischen „Grünen Deal“, der eine tiefgreifenden Wandel der Gesellschaft und Wirtschaft fordert, um die Gesundheit der Menschen und des Planeten zu schützen.

Konkret sind 60 bis 70 % der Böden in der EU sind aktuell nicht gesund. Eine Milliarde Tonnen Boden fallen jährlich der Erosion zum Opfer. Der verbleibende fruchtbare Oberboden verschwindet. Die Kosten der Bodenverschlechterung werden auf über 50 Mrd. EUR jährlich geschätzt.

Mit dem Vorschlag für die allerersten EU-Vorschriften zu diesem Thema werden eine harmonisierte Definition des Begriffs der Bodengesundheit und ein umfassender und kohärenter Überwachungsrahmen eingeführt. Es sieht die Förderung nachhaltiger Bodenbewirtschaftung und die Sanierung kontaminierter Standorte vor. Es werden mehrere Quellen von Bodendaten zusammengeführt, aus Flächenstichprobenerhebung, Bodennutzung/-bedeckung mit Copernicus-Satellitendaten sowie Daten aus öffentlichen und privaten Quellen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Böden in der EU im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel bis 2050 in einen gesunden Zustand zu versetzen.

Die gesamte Pressemitteilung der EU-Kommission