Skip links

Emmentaler keine geschützte geografische Angabe

Emmentaler Switzerland wurde beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum die internationale Registrierung des Wortzeichens „Emmentaler“ für „Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung ‚Emmentaler‘“ vorgenommen. Das allerdings weißt das Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) zurück.

Emmentaler beschreibt den Käse, nicht die Herkunft

Nach dem EUIPO sei die angemeldete Marke zwar beschreibend für die Käsesorte jedoch nicht jedoch für die geografische Lage. Mit seinem Urteil weist das Gericht die gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer gerichtete Klage ab. Was es den beschreibenden Charakter der angemeldeten Marke angeht, ist das Gericht angesichts der von der Beschwerdekammer berücksichtigten Indizien der Auffassung, dass die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise das Zeichen „Emmentaler“ unmittelbar als Bezeichnung für eine Käsesorte verstehen. Da die angemeldete Marke für die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise eine Käsesorte beschreibt und nicht als geografische Herkunftsangabe für den betreffenden Käse wahrgenommen wird, kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass sie als Kollektivmarke keinen Schutz genießt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass auch Hersteller in anderen Gebieten als im Schweizerischen Emmental Emmentaler Käse herstellen und so benennen können.

Final hat Emmentaler Switzerland noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen das Urteil des EUIPO beim EuGH einzureichen.