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„Containern“ bleibt illegal

Es steht fest: das sogenannte „Containern“ – das Sammeln von Lebensmittelresten aus Abfallbehältern – bleibt strafbar. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern das Urteil der Vorinstanzen bestätigt. Aufgrund der Beschwerde zweier verurteilter Studentinnen aus Oberbayern, die Verfassungsbeschwerde gegen die ersten Urteile einbrachten, rollte das Bundesverfassungsgericht das Thema wieder auf.

Containern

Das Containern beschreibt, wenn Menschen Lebensmittelreste, die beispielsweise von Händlern in den Abfall entsorgt wurden, wieder entnehmen. Eben dies hatten die beiden Studentinnen gemacht. Sie sind nachts an die Mülleimer eines Olchinger Supermarktes gegangen und haben dort Joghurt, Obst und Gemüse aus dem Müll gefischt – zum Verzehr, aber auch zum Protest gegen die Lebensmittelverschwendung. Dieser war allerdings verschlossen und stand zur Abholung bereit. Aus diesem Grund lautete das Urteil: Diebstahl. Die Studentinnen wurden zu jeweils acht Sozialstunden und 225 Euro Geldstrafe verurteilt.

Containern

Das Urteil enttäuscht den einen oder anderen. Zumindest verweist das Gericht auf die Entscheidung des Gesetzgebers. Demnach dürfe dieser situationsbedingt entscheiden. In jedem Fall sei bei einer Erlaubnis der Hinweis zu geben, dass es auf eigene Gefahr geschieht. Die optimale Lösung aber zur Lebensmittelrettung bleibt das Containern natürlich nicht und das Urteil ist in diesem Falle sicherlich vertretbar.

Verschwendung immer noch hoch

Viele der Waren, die aufgrund von Druckstellen, Dellen oder fehlerhaften Produkten nicht mehr in den Verkauf gehen, werden weggeworfen. Zwar stellen viele Händler einige dieser Artikel noch den Tafeln zur Verfügung, dennoch landen EU-weit etwa 20 Prozent in der Tonne. 40 % aller weggeworfenen Lebensmittel sollen aus privaten Haushalten stammen.
doch nicht alles, dass nicht mehr verkauft und entsorgt wird, ist auch schlecht. Viele Produkte sind weit über das Mindesthaltbarkeitsdatum noch ohne Probleme genießbar. Das machen sich die Menschen, die Containern zunutze, retten Lebensmittel und sparen dadurch bares Geld.

Handel entwickelt verstärktes Bewusstsein

Der Handel ist sich der Situation durchaus bewusst. Ein Großteil aller Lebensmittelmärkte arbeitet eng mit den hiesigen Tafeln zusammen und spendet noch verzehrbare Waren an den gemeinnützigen Verein. Dieser gibt die Produkte vergünstigt an finaziell schwächer gestellte Menschen weiter. Doch darüber hinaus ermöglichen einige Kaufleute den Kunden, übrige Lebensmittel einfach mitzunehmen. Sie bieten beschädigte Waren mit dem Hinweis an, dass sie sie zwar nicht mehr verkaufen können, sie aber noch zu schade für den Müll seien. Kunden können sich ein oder zwei Teile heraus- und mit nach Hause nehmen. Das gilt auch bei einzelnen Banenen. Sie werden oftmals nicht mehr im üblichen Sortiment angeboten, erhalten aber über einen speziellen Aufsteller kostenlosen Zugang zu Verbrauchern. Manche bieten Früchte mit „Stellen“ für Kinder an, die sich ein Teil nehmen und während des Einkaufs wegnaschen können. Die Grünfutterboxen für abgetrennte Kohlrabiblätter dienen Nagern als Nahrungsmittel.

Ein Bremer Kaufhaus hat sogar ausdrücklich das Containern auf seinem Grundstück ausdrücklich erlaubt. „Liebe Lebensmittelretter!“, beginnt das Hinweisschild am Abfalleimer und fährt mit einer Hinweisliste fort, was man mitnehmen könne, was nicht und worauf man unbedingt achten solle. Dies sind einige Beispiele, wie einer Lebensmittelverschwendung noch begegnet werden kann.