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Bundesregierung beschließt „Ruhezeit zu Ostern“

Das gestrige Bund-Länder-Treffen schien eine harte Nuss gewesen zu sein. Lange berieten die Minister und die Experten über die weiteren Schritte, wie mit der Pandemie umzugehen sei. Die exponentielle Dynamik des Infektionsgeschehens bedingt neue Einschränkungen. Die Bundesregierung hat entschlossen, zusätzlich zu den bestehenden Regeln weitere, härtere Maßnahmen umzusetzen. So wird über Ostern eine sogenannte „Ruhezeit“ vom 1. bis zum 5. April ausgerufen.

Diesmal ist auch der Lebensmitteleinzelhandel betroffen

Zusätzlich zu den bestehenden Regeln des Beschlusses vom 7. März, die sich weitgehend an den Inzidenzwerten der jeweiligen Regionen orientieren, wird über Ostern ein erneuter harter Lockdown umgesetzt. „Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sind der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert. Diese gehen mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April einher (‚Erweiterte Ruhezeit zu Ostern‘). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause“, heißt es in der heute herausgegebenen Pressemitteilung der Bundesregierung.

Diese Ruhezeit betrifft erstmals auch den Lebensmitteleinzelhandel. Das heißt, dass auch Lebensmittelgeschäfte an Gründonnerstag, dem 1. April geschlossen haben werden. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Alle anderen Branchen – bspw. auch aktuell geöffnete Außengastronomien – werden in der „Ruhezeit“ (wieder) geschlossen.

Beschluss trifft auf massive Kritik

Mit scharfer Kritik reagiert der Handelsverband Deutschland (HDE) auf den heute erneut faktisch verlängerten Lockdown für den Einzelhandel. Nach wie vor konzentriere sich die Corona-Politik ausschließlich auf die Inzidenzen und honoriere nicht ausreichend, dass die Ansteckungsgefahren im Einzelhandel auch von Experten als niedrig beurteilt werden. Nach einer aktuellen HDE-Umfrage vom vergangenen Wochenende sehen sich nach fast 100 Tagen Lockdown 54 Prozent der Bekleidungshändler in Insolvenzgefahr.

Als kontraproduktiv sieht der HDE die Schließung auch der Lebensmittelhändler am Gründonnerstag. Das führe zu erhöhtem Kundenandrang am vorhergehenden Mittwoch und dem folgenden Samstag. „Den Lebensmittelhandel mit seinen nachweislich hervorragend funktionierenden Hygienekonzepten symbolisch für einen Tag zuzumachen, hilft im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter“, so Genth.

Weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie

„Ohne Maßnahmen, die den Anstieg der Neuinfektionen begrenzen, [ist] bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich“, so die Mitteilung des Bundes. Daher appeliert die Bund-Länder-Konferenz weiterhin, Kontakte nur auf das Nötigste zu beschränken. Eine Familie dürfe sich mit einer anderen Familie treffen, jedoch sollten dies nicht mehr als fünf Personen (ausgeschlossen Kinder unter 15 Jahren) sein. Von Reisen sollte abgesehen werden. Wer kann solle möglichst im Homeoffice arbeiten. Testzentren und für Unternehmen mit Präsenzpflicht zur Verfügung gestellte Schnelltest, sollen Infizierte schneller ausfindig machen und isolieren. Die Durchimpfungen sind das Allheilmittel.

Ansonsten gelten die alten Beschlüsse, die anhand der Inzidenzwerte die sogenannte Notbremse fordern, steige die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100.