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Afrikanische Schweinepest erreicht Hauschweinebestand

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat erstmals einen Fall Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Mecklenburg-Vorpommern in einem Hausschweinebestand nachgewiesen. Auch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern bestätigte, dass mehre Schweine des Betriebes verendet seien, worauf Testungen des FLI den Verdacht auf ASP bestätigten.

Schweinepestfall bestätigt – 4000 Tiere müssen getötet werden

Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei hat die erste Proben untersucht. Die PCR-Testung ergab demnach den Verdacht, dass die Tiere sich mit dem Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert hatten. Weitere Untersuchungen werden derzeit am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) durchgeführt. Dennoch müssen alle 4.000 Schweine des betroffenen Betriebs bei Rostock gekeult und unschädlich beseitigt werden. Seit September 2020 waren Fälle der Schweinepest in Brandenburg und in Sachsen bekannt geworden. In Mecklenburg-Vorpommern waren bis jetzt weder bei Wildschweinen noch bei Hausschweinen ASP-Fälle aufgetreten.

BMEL verweist auf Tierseuchenrecht – Tierschutzbund ist empört

Das Bundesministeriumfür Ernährung und Landwirtschaft schreibt: „Zum Schutz der Schweinebestände vor dem Eintrag des ASP-Erregers, ist Bio-Sicherheit der wichtigste Faktor. Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, sieht eine Katastrophe mit Ansage: „Hätte die Politik die ASP so ernstgenommen wie Corona und ausreichend Geld in die Impfstoffforschung investiert, dann wären wir jetzt deutlich weiter. […] Und auch jetzt schiebt das Bundeslandwirtschaftsministerium die Verantwortung weg und verweist auf die Schweinepest-Verordnung in der Zuständigkeit der Länder. Es gibt nur die Anweisung, die Tiere zu beseitigen.“