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1,24 Euro für Einwegbecher: Kunststoffabgaben sind vorgelegt

Der Bundestag hat die Abgaben der Hersteller für Einwegkunststoff vorgelegt. Darin wird festgehalten, welche Einwegkunststoffabgabe die Händler für emittiertes Plastik zahlen müssen. Außerdem gibt es das Punktesystem der Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich wieder. Der Bundestag muss der Verordnung noch zustimmen.

Genaue Preise für produziertes Plastik festgelegt

Laut des im Mai 2023 bestätigten EWKFondsG zahlen Hersteller von Plastikprodukten wie etwa Getränkebechern, Tüten- und Folienverpackungen, leichten Tragetaschen, Luftballons oder Tabakfiltern ab 1. Januar 2024 eine Abgabe. Mit der Verordnung legt die Bundesregierung nun fest, wie viel zu zahlen ist. Für ein Kilogramm in Verkehr gebrachte Lebensmittelbehälter sollen Hersteller beispielsweise 0,18 Euro als Abgabe entrichten. Für Getränkebecher müssen Hersteller 1,24 Euro, für Tüten- und Folienverpackungen 0,88 Euro aufwenden. Leichte Tragetaschen kosten eine Abgabe in Höhe von 3,80 Euro pro Kilogramm. Für Luftballons müssen Hersteller 4,34 Euro pro Kilogramm und für Tabakprodukte mit Filtern pro Kilogramm 8,97 Euro bezahlen.

Generiertes Geld refinanziert Abfallentsorgung der Kommunen

Die Mittel aus dem Fonds sollen ab 2025 auf Grundlage des Vorjahres an die öffentliche Hand als Ersatz für die entstandenen Kosten für der Abfallsammlung und -entsorgung ausgezahlt werden. Nach dem nun vorgestellten Punktesystem sollen Kommunen innerorts zum Beispiel für das Reinigen von Strecken pro Kilometer zehn Punkte erhalten, für Flächen drei Punkte pro 1.000 Quadratmeter. Die Entsorgung pro Tonne Abfall soll 31,5 Punkte bringen.

Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz hatte die Bundesregierung den letzten Baustein der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt, deren Ziel es vor allem ist, das achtlose Wegwerfen von Plastikabfällen zu begrenzen. Mit der Regelung sind die Hersteller von Einwegplastikprodukten angehalten, sich an den Kosten für Maßnahmen der Abfallentsorgung und Reinigung des öffentlichen Raums zu beteiligen.