Aktuell arbeitet die Autoindustrie mit Hochdruck daran, die Wende vom Verbrennungsmotor hin zur E-Mobilität zu realisieren. Ein entscheidendes Puzzleteil im Großen und Ganzen ist hier mit Sicherheit eine gut organisierte Infrastruktur an E-Tankstellen, damit den E-Autos künftig nicht flächendeckend der Saft ausgeht. Was sich auf den ersten Blick nicht sofort offenbart, ergibt auf den zweiten Sinn. Auch die Supermärkte und Discounter werden Teil des E-Mobilitätskonzepts. Aldi, Lidl, Edeka, Rewe, Kaufland und Co. müssen bei den Parkflächen künftig neue Vorgaben erfüllen. Und in diesem Zusammenhang kräftig investieren.
GEIG schreibt höhere Anzahl an Ladestationen vor
Die Gesetzeslage ist klar. Immer mehr E-Tankstellen sind auch im Handel verpflichtend. Erst im März hat das Bundeskabinett das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz beschlossen (GEIG). Demnach muss die Anzahl der Ladestationen innerhalb kurzer Zeit massiv hochgefahren werden. Das kostet natürlich Zeit und Geld. Vor allem der Netzanschluss wird kostspielig. Deswegen vermuten Insider, dass der E-Sprit nicht mehr lange zum Nulltarif angeboten wird. Außerdem ist die Vermietung der Parkplätze mitsamt der Ladestation im Gespräch. Denn nachts sowie an Sonn- und Feiertagen stehen im Handel die Parkplätze leer. Für eine clevere Auslastung und gleichzeitige finanzielle Einnahmequelle könnten die Plätze in dieser Zeit sehr gut vermietet werden. So könnte auch eine langfristige Finanzierung gewährleistet sein.
Mehr Ladestationen bedeuten wohl weniger Parkplätze
Bislang steht ein Großteil der öffentlich zugänglichen Ladestationen auf Privatgrundstücken und nicht direkt im öffentlichen Raum: etwa auf Parkplätzen vor Einkaufszentren, Hotels und Firmen – und nur viel seltener einfach am Straßenrand. Das liegt auch daran, dass auf öffentlich zugänglichem Privatgelände die Kommunen kaum einschränkende Auflagen machen. Die Ladestation muss dann nur vom örtlichen Stromnetzbetreiber genehmigt werden. Seit 2016 ist zusätzlich eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur nötig: Das soll sicherstellen, dass das lokale Stromnetz nicht durch eine zu hohe Dichte an Ladestationen überlastet werden kann. Wird der Strom für die Kunden nicht kostenlos abgegeben, sondern verkauft, muss auch noch ein Zähler her und die Software geeicht sein.
Auf jeder fünften Parkfläche soll eine Ladestation installiert werden
Sobald die finanziellen Fragen geklärt sind, soll zügig mit dem Ausbau gestartet werden. Eile ist alleine schon deshalb geboten, da das GEIG klare Vorgaben für Parkflächen definiert, die nicht zu Wohngebäuden gehören. Auf Parkplätzen, die neu errichtet werden und die mehr als zehn Stellflächen haben, muss ab sofort auf jeder fünften Parkfläche eine Ladestation installiert werden. Dies gilt auch für Parkplätze, die von Grund auf renoviert werden. Spätestens in fünf Jahren müssen dann auch alle bestehenden Parkflächen mit mehr als 20 Stellplätzen eine E-Tankstelle vorweisen. Das EHI Retail Institute hat sich mit der neuen Gesetzeslage ausgiebig auseinandergesetzt. Laut ihren Prognosen muss innerhalb kürzester Zeit nun auf 6.000 Verkaufsstellen eine Ladestation gebaut werden. Da kommen auf den Handel viel Arbeit und hohe Kosten zu.
Handelsunternehmen stehen unter Handlungsdruck
Der Druck, das Netz der E-Tankstellen zu erweitern, ist für den Handel durchaus real. Nicht nur unter Aspekten der Aufrechterhaltung der Kundenzufriedenheit besteht Handlungsbedarf. Auch der aktuelle Status Quo ruft förmlich nach zügigem Handeln. Bisher sind es 29 Prozent der Handelsunternehmen, die noch keine Ladestation vorzuweisen haben. Spätestens bis 2021 wollen 45 Prozent ihre erste Ladestation aufbauen. Oder ihre Anzahl zumindest erhöhen. 20 Prozent planen sogar mehr als 50 neue Ladestationen. 44 Prozent der Unternehmen bieten den Kunden momentan auf mehr als 5 Prozent ihrer Parkplätze mindestens eine E-Zapfsäule an. Über ganz Deutschland verteilt existieren momentan gerade einmal knapp über 1000 Ladepunkte. Hier besteht also noch deutlich Handlungspotential, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will 2020 bis zu 50 Millionen Euro Fördermittel bereit stellen, um Privatpersonen und Unternehmen den Bau von Ladestationen zu vereinfachen.
Supermärkte und Discounter werden also Teil des E-Mobilitätskonzepts. Die gesetzliche Grundlage ist geschaffen. Nun müssen reale Fakten folgen.