Wer kennt sie nicht, die Spezi – das Mischgetränk aus Cola und Orangenlimonade? Seit mittlerweile 50 Jahren bieten sowohl die Augsburger Riegele Brauerei und die Großbrauerei Paulaner das Getränk parallel an. Nun aber stehen beide Parteien vor Gericht. Riegele meint, den Namen nachweislich erfunden zu haben. Paulaner habe nicht das Recht, diesen unentgeltlich zu nutzen.
Lizenz oder Abgrenzungsvereinbarung
Rnd und dpa zitieren Sebastian Priller-Riegele, der die Riegele-Brauerei mit seinem Vater leitet: „Das ist unbestritten, dass Riegele den Spezi erfunden hat.“ Seinen Ausführungen nach habe das Unternehmen die „Spezi“ in den 50 Jahren eintragen lassen. Aufgrund des Erfolgs und schwer stemmbaren Kapazitäten habe man im Späteren höchstens Lizenzen vergeben, dass auch andere Brauereien diese „Spezi“ abfüllen dürften. So eine Lizenz habe man auch der Brauerei Paulaner erteilt. Diese sei allerdings bereits gekündigt – gemeinsam mit der Unterbreitung eines neuerlichen Lizenzvertrags. Bei einer Abgabe von 900.000 Hektolitern seien jährlich 5 Millionen Euro zu entrichten.
Das sieht Paulaner anders und verweist stattdessen auf eine Abgrenzungsvereinbarung aus dem Jahr 1974. So sollen sich die Vorgänger der heutigen Inhaber geeinigt haben, dass beide „Spezi“ parallel existieren dürften – jedoch mit einer geschmacklichen wie optischen Unterscheidbarkeit.
Des Weiteren sieht Paulaner den Namen Spezi nunmehr weniger als einen Markennamen an, als das er mittlerweile als Gattungsname für derartige Getränke fungiert. Mitnichten sagt wiederum Riegele, die bereits an anderer Stelle gegen die Verwendung des Namens kämpften.
Es geht um Millionen
Insgesamt liegt bei dem gestern eingeleiteten Verfahren vor dem Landesgericht München I ein Streitwert von 10 Millionen Euro im Raum. Beide Parteien sehen sich dabei aber offen für Verhandlungen. Riegeles Anwalt Axel Oldekop hatte diesbezüglich bekräftigt: „Es geht uns nicht darum, ,Paulaner Spezi‘ zu vernichten.“ Stattdessen möchte man fair verhandeln. Auch wenn die Richter laut rnd in ihrer ersten Einschätzung eher in Richtung Argumentation der Großbrauerei Paulaner zu tendieren scheinen, bleibt ein finales Urteil abzuwarten. Aufgrund diverser Übertragungen und Rechtsnachfolgen bei Paulaner seit dem Aufkommen der „Spezi“ ist eine Nachvollziehbarkeit nicht ganz einfach. Dies könnte zu Ende August verkündet werden.