Als kontraproduktiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) die beim heutigen Gipfel der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten/Innen beschlossenen neuen Corona-Regeln für den Einzelhandel. Demnach sollen für Händler ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche strengere Vorgaben bei der zulässigen Höchstzahl an Kunden gelten als unterhalb dieser Grenze.
HDE-Hauptgeschäftsführer Genth steht neuen Regelungen kritisch gegenüber
„Es gibt keinen sachlichen Grund, unterschiedliche Regelungen für Verkaufsflächen über und unter 800 Quadratmetern zu erlassen. Die Hygienekonzepte im Einzelhandel haben sich sowohl in kleinen wie auch in den größeren Räumlichkeiten von Geschäften, Supermärkten, Kaufhäusern und Einkaufszentren bewährt. Die neue Regelung könnte auch kontraproduktiv sein, wenn sich Warteschlangen vor den Geschäften und in den Innenstädten bilden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Eine solche Regelung stünde auch juristisch auf sehr unsicherem Boden. Das zeigten die Erfahrungen nach Ende des ersten Lockdowns, als zunächst nur Händler mit weniger als 800 Quadratmetern öffnen durften. Diese Regelung wurde anschließend von Gerichten infrage gestellt.
Rewe-Chef Souque sieht meterlange Warteschlangen und Chaos in der Vorweihnachtszeit
Zu der vorgeschlagenen 25 Quadratmeter-Regelung (bislang zehn Quadratmeter) im Groß- und Einzelhandel sagt Souque: „Wenn nur noch 40 statt 100 Menschen gleichzeitig in einem Supermarkt mit 1.000 Quadratmetern Verkaufsfläche einkaufen dürften, befürchte ich vor Weihnachten endlose Warteschlangen und chaotische Situationen vor den Supermärkten. Das wird weder dem Schutz vor Infektionen noch der Gesundheit der Menschen dienen. Die aktuelle Regelung – ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche – funktioniert für unsere Kunden und Mitarbeiter gut und sehr sicher.“ Das Weihnachtsgeschäft stelle die Märkte von REWE und PENNY ohnehin Jahr für Jahr vor außergewöhnliche Herausforderungen, so Souque.
Ein Kompromiss, der aber von den Wünschen des Einzelhandels zu weit entfernt scheint
Die neue Regelung sei zwar besser als eine ursprünglich vorgesehene, generelle Zugangsbegrenzung von einem Kunden pro 25 Quadratmetern. Es wäre jedoch besser, die bereits den gesamten November geltende Vorgabe von zehn Quadratmetern Verkaufsfläche pro Kunde für alle Einzelhändler durchgängig beizubehalten. Das stelle auch die Einhaltung der vom Robert Koch Institut empfohlenen Abstandsregelung sicher. Die Bundesregierung hatte sich heute darauf geeinigt, bis zu einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern die derzeit geltende Zehn-Quadratmeter-Regelung pro Kunde bestehen zu lassen und für die Quadratmeter darüber hinaus dann jeweils 20 Quadratmeter pro Kunde vorzuschreiben.
Entstehende Warteschlangen bilden zusätzliches Ansteckungsrisiko
Der HDE sieht bei der beschlossenen Neuregelung zudem deutliche Risiken: „Mit dieser Regelung werden wir Warteschlangen vor den Supermärkten, Modegeschäften und Kaufhäusern erleben. Das schafft neue Gelegenheiten für Ansteckungen“, so Genth weiter. Zudem verstärkten die anstehenden Kunden dann das Gefühl bei den Verbrauchern, die Waren könnten knapp werden. Die Konsequenz könnten erneut verstärkte Hamsterkäufe im Lebensmittelhandel sein.