Das Bundeskabinett hat bestätigt: Ab dem 1. Januar 2022 ist das Töten von Eintagsküken verboten. Damit ist Deutschland das erste Land, dass dieser Praktik ein Ende setzt.
Ein Ende dem millionenfachen Kükentöten
Jährlich werden bisher rund 45 Millionen Hühnerküken getötet. Dieses Schicksal ereilt nahezu ausschließlich männliche Küken, deren wirtschaftlicher Nutzen in der Landwirtschaft zu gering ist. Sie legen keine Eier und eignen sich kaum als Masthähnchen. Die weiblichen Tiere werden zu Legehennen aufgezogen. Der Gesetzesentwurf sagt nun aus: „Ab dem 1.1.2022 wird das Töten von geschlüpften Eintagsküken verboten. Ab dem 1.1.2024 wird zudem das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem 6. Bebrütungstag untersagt. Nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist der Hühnerembryo vor dem siebten Bebrütungstag noch nicht in der Lage, Schmerzen zu empfinden. Ab dem siebten Bebrütungstag ist dagegen die beginnende Entwicklung des Schmerzempfindens nicht auszuschließen.“
Ein sowohl rechtlich als auch ethisch logischer Schritt
Mit dem Beschluss folgt man zum einen dem Terschutzgesetz, das nach Paragraph 1 Satz 1 besagt, „dass Leben und Wohlbefinden von Tieren als Mitgeschöpfe des Menschen zu schützen sind. Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Zum anderen richte man sich nun nach den Vorgaben des Koalitionsvertrages aus dem Juni 2019. Es entschied, dass das Töten männlicher Küken nur noch Übergangsweise erlaubt sei.