Die Maßnahmen zur Minderung der Ausbreitung von Corona lockern sich. Die Hamsterkäufe sind vorbei. Doch was bleibt sind die aus Vorsicht gut gefüllten Vorratsschränke. Jetzt heißt es, gehortetes erst einmal wieder zu verbrauchen. Doch nicht immer ist das so einfach. Doch auch wenn mal das eine oder andere Produkt nicht vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) verzehrt werden kann, so ist es doch nicht gleich zu entsorgen. Es stellt sich die Frage: Ist das noch gut?
Das MHD kann verunsichern und noch genießbare Lebensmittel unnötig in die Tonne befördern
Wenn es um die Haltbarkeit von Lebensmitteln geht, stehen Verbraucher oft vor dieser Frage. Das Mindesthaltbarkeitsdatum verunsichert viele Konsumenten und führt oft dazu, dass noch genießbare Lebensmittel im Mülleimer landen. Was viele jedoch nicht wissen – das MHD ist kein Verbrauchsdatum! Der Hersteller bringt damit lediglich zum Ausdruck, dass das Produkt bei richtiger Lagerung seine individuellen Eigenschaften wie Aussehen und Konsistenz beibehält. Während Lebensmittel nach dem Ablauf des Verbrauchsdatums in jedem Fall entsorgt werden müssen, gibt es eine Vielzahl an Produkten, die noch Tage, Wochen oder sogar Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar sind.
Der Unterschied zwischen MHD und Verbrauchswert
Inzwischen finden sich auf den meisten Lebensmitteln Angaben über deren Haltbarkeit. „Mindestens haltbar bis …”, „Bei vier Grad mindestens haltbar bis …” heißt es auf den Verpackungen.
Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum läuft die Gewähr für bestimmte Lebensmittel ab, zum Beispiel Vitamin- und Mineralstoffgehalt, Geruch, Geschmack, Aussehen, Konsistenz, Nähr- und Gebrauchswert. Dadurch wird es jedoch nicht ungenießbar. Lediglich der Geschmack kann sich etwas verändert haben.
Anders dagegen der Verbrauchswert: Auf leicht verderblichen Speisen wie Rohmilch oder Hackfleisch muss stehen „Zu verbrauchen bis: …”. Dieses Datum sollte ernst genommen werden. Ist es
abgelaufen, muss das Lebensmittel entsorgt werden. Sehr leicht verderbliche Lebensmittel und insbesondere solche, deren Verderb Ihre Gesundheit durch eine Lebensmittelvergiftung
gefährden, müssen mit einem Verbrauchshinweis gekennzeichnet sein. Dazu gehören Nahrungsmittel wie Hackfleisch, Geschnetzeltes, frische Bratwurst oder Frischfleisch.
So erkennen Sie verdorbene Speisen
Um die Frage „Ist das noch gut?“ selbst zu beantworten, sollten Sie sich auf Ihre Sinne verlassen:
• Schauen Sie genau hin. Entsorgen sollten Sie Lebensmittel zum Beispiel, wenn sie eine feucht-glitschige Oberfläche aufweisen oder schimmelig geworden sind. Genauso gehören
gewölbte Konserven oder pralle, aufgewölbte Kunststoffverpackungen mit Lebensmitteln in den Müll.
• Schnuppern Sie. Wenn bei Lebensmitteln das MHD abgelaufen ist, sollten Sie Ihren Geruchssinn einsetzen. Riechen Sie an den Speisen. Wenn sie ranzig, faulig oder einfach anders als
normal riechen, sollten Sie sie wegschmeißen.
• Probieren Sie. Scheint das Lebensmittel noch in Ordnung zu sein, probieren Sie ein kleines Stück. Vorsicht, wenn es anders schmeckt als normal oder wenn Sie merken, dass es eine
ungewohnte Konsistenz hat. Auch dann gilt: Werfen Sie es besser weg.