Mit einem deutlichen Schreiben wendete sich der Handelsverband an die Bundestagsabgeordneten bezüglich des Infektionsschutzgesetzes. Darin heißt es: „Wir begrüßen ausdrücklich die mit diesem Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung, das Infektionsgeschehen einzudämmen und oberhalb von Inzidenzwerten von 100 in einzelnen Landkreisen dort bundeseinheitliche Maßnahmen zu definieren, die auch zur Bekämpfung nachweislicher Infektionsherde etwa im privaten Rahmen geeignet sind. Allerdings ist für uns in keinster Weise nachvollziehbar, dass im aktuellen Gesetzentwurf für den Einzelhandel Regelungen vorgesehen sind, die weit über die Bund-Länder-Beschlüsse vom 22. März und den Status quo vor dem 7. März hinausgehen und für den Handel gravierende weitere zusätzliche Beschränkungen implizieren.”
Gesetzvorlagen gehen Handelsverband zu weit
Besonders dreiStandpunkte des Infektionsschutzgesetzes stoßen dem Handelsverband auf, die Geschäftsführer Stefan Genth in dem Schreiben herausstellt. Zum einen ist das die Halbierung der möglichen Kundenzustroms im Lebensmittelhandel und Handel des täglichen Bedarfs. Zum anderen die Aussetzung der Möglichkeit eines Zugangs mit bestätigter negativer Testung. Drittens solle die Click&Collect-Option gestrichen werden, was für den Handelsverband aufgrund der unproblematischen Handhabe völlig unverständlich ist.
Forderungen und Anregungen anstatt Zustimmung
Als Nachweis für die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen führt Genth die Studie an, die den Einzelhandel als nicht infektionsgefährdend einstuft. Stattdessen führt das Schreiben eine Liste möglicher Gesichtspunkte auf, die die Bundestagsabgeordneten berücksichtigen sollten. „Keine weiteren Beschränkungen des Einzelhandels im ,Notbremsfall’”, „eine Öffnungsklausel für länderspezifische Regelungen” und „Einkaufen mit negativem Test und/oder Impfbescheinigung”. Sollten dennoch weitere Maßnahmen nötig sein, müsse die Regierung alle Bereiche gleichsam behandeln.
„Wir möchten Sie eindringlich bitten, unsere Argumente bei den anstehenden Beratungen zu berücksichtigen und sich bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf erforderliche und nachweislich geeignete Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu beschränken. Sollte es dennoch zu weiteren Schließungen des Handels kommen, ist eine angemessene finanzielle Entschädigung erforderlich, die über die bisherigen Wirtschaftshilfen hinausgeht. Ansonsten werden tausende von Unternehmen mit ihren hunderttausenden Beschäftigten diese Krise wirtschaftlich nicht überstehen”, schließt Genth das Schreiben mit einem Angebot des gemeinsamen Austauschs.
Kabinett hat Weg für neues Infektionsschutzgesetz geebnet
Nach der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes, dem Bundesrat und Bundestag noch zustimmen müssen, steht der Handel vor neuen Verschärfungen. Sind die 7-Tage-Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 greifen weitreichende Beschränkungs- und Schließungsmaßnahmen. Diese werden erst nach 5-tägigem Inzidenzwert unter 100 wieder aufgehoben.
Die Bundesnotbremse beinhaltet Schließungen von Märkten mit Kundenkontakt. Der Lebensmitteleinzelhandel, Babyfach- und Getränkemärkte, Futtermittel- und Tierbedarfshandel Apotheken, Sanitätshäuser sowie Gartenmärkte sind nicht betroffen, unterliegen dann aber verschärften Zugangsbeschränkungen. Die Gastronomie wird geschlossen. Haushalte dürfen sich nur mit einer Person eines weiteren Haushalts treffen. Außerdem greift eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Sport ist nur noch kontaktlos zulässig und Freizeiteinrichtungen schließen.