Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Die Höhe der Kosten, die sie jährlich in einen vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds einzahlen, richtig sich nach der emittierten Menge des Plastikmülls des jeweiligen Herstellers. Das Gesetz stößt beim Handelsverband und vielen weiteren produzierenden Verbänden auf Unverständnis.
Abgabe ab 2025
Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten. Sie errechnet sich auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Aus dem Fonds können Kommunen ab 2025 Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken.
Nach den ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich geschätzt. Das Einwegkunststofffondsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und passiert anschließend den Bundesrat.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke.
„Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städten und Gemeinden. Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden. Seit März dieses Jahres verhandeln wir zudem engagiert über das erste globale Abkommen gegen unnötiges, schädliches Plastik und Plastikmüll.“
Verbände kritisieren Entscheidung
Der Beschluss zur Einführung einer Sonderabgabe auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte stößt beim Handelsverband Deutschland (HDE), dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), dem Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, dem Markenverband und dem Industrieverband Papier- und Folienverpackung (IPV) auf Unverständnis.
Der Vorschlag einer Sonderabgabe komme zur Unzeit, weil die deutsche Wirtschaft vollständig damit ausgelastet sei, den Betrieb trotz explodierender Energiepreise aufrecht zu erhalten. Die Entscheidung widerspreche dem am 29. September 2022 von der Bundesregierung beschlossenen „Belastungsmoratorium“ zur Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie in der aktuellen Krise.
Kritisiert wird auch dessen Inhalt. Schon im März 2021 hatten sieben Wirtschaftsverbände einen detaillierten Vorschlag für eine privatwirtschaftliche Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung vorgelegt, der zudem Bürokratiekosten einspart. Die Sonderabgabe hingegen würde laut Verbänden 30 neue Planstellen im Umweltbundesamt (UBA) schaffen müssen.
Das Ende von Wegwerfplastik auch international ein Thema
Derzeit laufen die Verhandlungen für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen zur Beendigung der Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren. Ein zwischenstaatliches Verhandlungskomitee erarbeitet bis 2024 den Entwurf für das globale Plastikabkommen. Die Vorverhandlungen am Sitz des UN-Umweltprogramms (UNEP) in Nairobi haben im März 2022 mit dem Resolutionsentwurf „End Plastic Pollution – Towards a Legally Binding Agreement“ wichtige Eckpunkte zum Geltungsbereich und zum Ambitionsniveau des neuen Abkommens aufgestellt.