Was der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bereits in einer Studie herausstellte und kritisierte, findet auch in der EU-Kommission seine Fürsprecher. Demnach solle dem irreführenden Greenwashing durch diffuse grüne Labels auf Produkten Einhalt geboten werden.
Es braucht kriteriengebundenes Labelling
Es ist an der Zeit, dass „Verbraucher größere Klarheit und mehr Sicherheit, dass etwas, das als umweltfreundlich verkauft wird, auch tatsächlich umweltfreundlich ist“, erhalten, schreibt die EU-Kommission. Eine Studie aus 2020 führt auf, dass 53% der geprüften Umweltaussagen in der EU als vage, irreführend oder unfundiert beurteilt werden. In dieser Hinsicht wolle man spezielle Kriterien schaffen, die irreführende Umweltaussagen unterbinden, die zu verzerrten Kaufentscheidungen seitens der Kunden führen. Mit den kriteriengebundenen Kennzeichnungen werden die Verbraucher konkreter informiert. Auch die Hersteller profitieren, die tatsächlich Anstrengungen unternehmen, ihren grünen Fußandruck zu verbessern.
Werbeaussagen und Labels müssen betrachtet werden
Unter die Berücksichtigung fallen sowohl konkrete Werbeaussagen wie „T-Shirt aus recycelten Kunststoffflaschen“, „klimaneutraler Versand“, „Verpackung zu 30 % aus recyceltem Kunststoff“ oder „ozeanfreundlicher Sonnenschutz“. Außerdem müssen gegen den Wildwuchs öffentlicher und privater Umweltzeichen vorgegangen werden. Das EU-Biosiegel zum Beispiel ist eines der bereits nach EU-Vorschriften bestätigten Siegel, dass keiner neuen Betrachtung bedarf.
Letztlich wünscht sich die EU eine Regelung der Umweltabzeichen. Die aktuell auf dem Markt genutzten 230 Zeichen sind eindeutig zu viel. Durch diesen Dschungel wird der Verbraucher derzeit kaum Durchblick erhalten. „Nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren muss der Vorschlag für eine ,Green Claims´-Richtlinie nun vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden“, schreibt die Kommission. Die Lebensmittelpraxis schreibt, dass das EU-Parlament seine Position kommende Woche beschließen werde.