Es ist immer so eine Sache mit den Gewinnen, die einen über das Internet erreichen. Weitgehend kann man bereits davon ausgehen, dass es sich hierbei um Spam handelt. Und auch in diesem Fall machen ominöse Gutscheine von EDEKA die Runde. Damit hat die EDEKA allerdings nichts zu tun.
Masche geht über viele Kanäle
Ob per Mail, via WhatsApp oder über Facebook. Der Empfänger erhält ein Glückwunschschreiben oder zumindest die Aussicht auf einen Gewinn: es geht um attraktive EDEKA-Einkaufsgutscheine. Viele seien mit einem Wert von 250 Euro versehen. Es kommen laut verbraucherschutz.com – die einige dieser Spam-Mails gesammelt haben – aber auch solche mit Werten von 100, 200 oder gar 500 Euro in Umlauf.
Wie läuft das ab?
Klickt der Leser diese verlockenden Nachrichten an, landet er auf einer vermeintlichen EDEKA-Seite. Auf dieser sollen zunächst einige Fragen beantwortet werden. Ist man mit dieser völlig irrelevanten Fragerunde durch, ist man der mögliche Gewinner. Nun muss der Erfolg nur noch über das soziale Netzwerk geteilt werden und fertig.
Nicht Sie gewinnen bei dem Gewinnspiel
Gewonnen hat der Teilnehmer dadurch nichts. Allein die Datensammler haben etwas von dem Fake-Gewinnspiel. Sie können somit eine ganze Reihe an Informationen auslesen. Außerdem erreichen sie durch das finale Teilen in der Funktion des Gewinnspiels eine besondere Reichweite.
Im Nachgang kann es gut sein, dass weitere Mails das Postfach füllen – mit Werbung, mit weiteren Angeboten, Newslettern und Ähnlichem.
Viele Köche, ein Brei – der sich zumindest teils widerrufen lässt
Die Mails und Nachrichten stammen allerdings nicht nur von einem Datensammler, sondern gleich von mehreren „Unternehmen“. Green Flamingo UG soll zum Beispiel 5 Mal 100-Euro-Gutscheine verlosen. Die 7sections GmbH gibt 200 Euro-Gutscheine heraus. Taffego GmbH und toleadoo GmbH sind nach verbraucherschutz.com die weiteren Firmen hinter den Mails.
Ist es nun aber zu spät und der Getäuschte hat teilgenommen, lässt sich der Fehler zumindest teilweise ausbügeln. Über die jeweiligen Internetseiten lassen sich die während des Gewinnspiels erteilten Werbezusagen widerrufen.