Die einstweilige Verfügung von Eckes Granini gegen Albi hat weiter Bestand. Damit erhält die Saftmarke Albi, die seit 2017 zu Edeka gehört, einen weiteren Dämpfer im Markenstreit der Säfte.
Einstweilige Verfügung gegen Albi-Saftflaschen
Seit geraumer Zeit befinden sich Edeka und Eckes Granini im Preiskampf. Der Lebensmittelhändler möchte die Preiserhöhungen die Eckes Granini aufgrund höherer Energie- und Rohstoffkosten verlangt, nicht mittragen. Es folgte eine Auslistung. Die Regallücken schloss Edeka mit Flaschen der eigenen Albi-Marke, die dem bekannten Granini-Design stark ähneln. Aus diesem Grund erwirkte Eckes Granini im November 2021 eine einstweilige Verfügung gegen Albi. Es sei eine „Nachahmung unserer ikonischen Granini-Flasche“, zitiert das Handelsblatt das Familienunternehmen. Edeka legte Berufung ein, die nunmehr abgeschmettert wurde. Laut dem Landesgericht Hamburg habe Edeka mit den neuen Saftflaschen der Marke Albi eine „nachschaffende Nachahmung“ produziert. Die einstweilige Verfügung hat Bestand und die Albi-Flaschen verschwinden aus dem Regal.
Edeka wird das Urteil weiter anfechten
Laut chip.de sagte ein Edeka-Sprecher: „Wir werden nun erst einmal die vollständige Urteilsbegründung abwarten und prüfen intensiv, ob wir weitere rechtliche Schritte einlegen. Wir sind weiterhin der festen Überzeugung, dass es sich bei der Flasche der Marke ‚albi‘ um ein eigenständiges Produkt handelt. Sie unterscheidet sich in mehreren Merkmalen signifikant vom Wettbewerbsprodukt, sowohl in der Form als auch in der äußeren Gestaltung. Darüber hinaus ist ‚albi‘ seit vielen Jahren bei den Verbraucher:innen als eigenständige Marke bekannt.“