Nach aktuellen Erkenntnissen der wissenschaftlichen Institutionen, dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist es nicht belegt, dass SARS-CoV-2-kontaminierte Lebensmittel oder Verpackungen ein Infektionsrisiko und einen Übertragungsweg zur Ausbreitung von Covid-19 darstellen. Aus diesem Grund besteht auch laut Lebensmittelverband Deutschland keine Veranlassung, Lebensmittelverpackungen nach dem Einkauf zu desinfizieren.
Angst beim Griff zum Produkt ist nicht nötig
Medienberichte, die Verbraucher dazu anregen, mit Desinfektionsspray einkaufen zu gehen, sind unverantwortliche Panikmache. Gerade in Zeiten, in denen die Menschen ohnehin verunsichert sind, ist dies unnötig, so der Verband. Dr. Sieglinde Stähle aus der Wissenschaftlichen Leitung des Lebensmittelverbands erklärt: „Der entscheidende Übertragungsweg der Coronaviren ist die Tröpfcheninfektion. Dabei werden die Viren in infektiösen Mengen von infizierten Menschen durch Husten oder Niesen als Tröpfchen in die Luft abgegeben. Anschließend atmen andere Menschen die Viren ein, die so in die Schleimhäute der oberen Atemwege gelangen.“
Übertragung über Oberflächen nur theoretisch denkbar
Dr. Sieglinde Stähle weiter: „Wurden Oberflächen wie Einkaufswagen oder Lebensmittelverpackungen direkt von einem Infizierten angeniest oder -angehustet ist eine Übertragung als Schmierinfektionen denkbar. Aber: Dann müsste man sich nach Kontakt mit diesen Oberflächen umgehend mit den Händen in den Mund oder in die Augen fassen. Coronaviren haben eine geringe Stabilität, wenn sie keinen lebenden Wirt haben. Dadurch dass infizierte Personen ja in Quarantäne sind, und weder beschäftigt werden, noch einkaufen dürfen, wird das theoretische Szenario eines solchen Übertragungswegs eher unwahrscheinlich. Das heißt im Klartext: Wer sich an die allgemeinen Hygieneregeln des Alltags hält, sich während des Einkaufens nicht ins Gesicht und schon gar nicht an den Mund fasst und sich zu Hause gründlich die Hände wäscht, hat einen ausreichenden Infektionsschutz“. Lebensmittel, die nicht verpackt sind, wie Obst und Gemüse, sollten ohnehin generell vor dem Verzehr gewaschen bzw. geschält werden.
Argumentationshilfe soll betroffene Unternehmen unterstützen und informieren
Der Lebensmittelverband Deutschland hat aktuell eine Argumentationshilfe erstellt. Sie soll betroffene Lebensmittelunternehmen und die zuständigen Gesundheitsbehörden in einer einheitlichen Vorgehensweise hinsichtlich der Bewertung der Lebensmittelsicherheit in Zeiten der Covid-19-Pandemie unterstützen. Das Papier „Eckpunkte zum Corona-Infektionsschutz – Hygiene bei Abgabe von Lebensmitteln in Bedienung, Selbstbedienung und Take-Away“ (http://ots.de/UsSUqT) zeigt die für den Erhalt der Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit notwendigen Rahmenbedingungen auf, ergänzt um den Blick auf Arbeits- und Kundenschutzmaßnahmen. Es wurde vom Lebensmittelverband in Kooperation mit den Fachverbänden der Branche entwickelt. Die Eckpunkte bieten auch aus Sicht der Lebensmittelüberwachungsbehörden das geeignete Instrumentarium, um der Verantwortung für Hygiene und Sicherheit der Lebensmittel nachzukommen, und fußen auf den vom BfR aufgestellten Grundsätzen zum Coronavirus-Geschehen.