Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat leistet ab sofort zielgerichtete Kleinbeihilfen für Fischereibetriebe, die besonders unter Folgen des Ukraine-Kriegs leiden. Mit der „Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ wurden Voraussetzungen für finanzielle Hilfen geschaffen.
Özdemir: „Die wirtschaftliche Lage der Fischereibetriebe ist vielerorts bereits kritisch. Die gestiegenen Treibstoffkosten treffen die deutschen Fischerinnen und Fischer in Nord- und Ostsee nun besonders hart.“ Der Landwirtschaftsminister hat mit seinem Kabinett ein ein zehn Millionen Euro starkes Hilfsprogramm aufgelegt. Von der schnellen, zielgerichteten Unterstützung sollen auch „die mit der Fischerei verbundenen Arbeitsplätze an den deutschen Küsten profitieren.“
Anträge ab sofort möglich
Betroffene können ab sofort bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Anträge einreichen. Fischereibetriebe können Kleinbeihilfen bis zu maximal 35.000 Euro pro Betrieb erhalten. Das BMEL schöpft damit den Spielraum, den das EU-Recht ermöglicht, voll aus. Die Kleinbeihilfe können Betriebe für Fischereifahrzeuge erhalten, die im Jahr 2021 in der Fischerei aktiv waren. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge seit dem 24. Februar 2022 in der Fischerei aktiv sind oder noch in diesem Jahr aktiv werden.
Grundlage für die Höhe der betriebsindividuellen Hilfe sind die Betriebskosten von 2017 bis 2019 im Vergleich zu Betriebskostensteigerungen 2022. Auf dieser Basis hat das bundeseigene Thünen-Institut Pauschalsätze pro Fischereifahrzeug wissenschaftlich berechnet, die auf der Seite des BMEL einzusehen sind.