Nach sechs Jahren Pause kommt wieder Bewegung in den geplanten Bau des Aldimarktes zwischen Elmstraße und Bergstraße. Die 20. Änderung des Bebauungs- und Flächennutzuungsplanes ist seitens der Stadt Anfang des Jahres als rechtskräftig erklärt worden. Der Discounter hat einen neuen Bauantrag beim Landkreis Helmstedt gestellt. Mit der Freigabe soll die Fortsetzung des Baus im Juni dieses Jahres beginnen.
Stadt Schöningen erteilt Freigabe zum Bau des Aldi-Marktes
Das Schöninger Auge hat sich mittlerweile wohl – wenn auch widerwilig – an den Betonklotz an der Elmstraße gewöhnt. Nun muss es sich eventuell bald umgewöhnen. Seit sechs Jahren steht ein großes Fragezeichen über dem massiven Fundament: Was mag nun mit dem geplanten Aldimarkt passieren – ein Rückbau? Eine Weiterführung des Projektes? Oder überlasst man das Grundstück der Natur? Im Hintergrund wurde stets an der Verwirklichung des Discounterbaus weitergearbeitet – anscheinend mit einem für Aldi guten Ausgang. Die Stadt hat zu Jahresbeginn
ihre finale Freigabe zum Weiterbau erteilt.
Letzte Eingaben, die zum weiteren Baustopp hätten führen können, sind von zu geringer Bedeutung
»Ende des vergangenen Jahres fand der abschließende Abwiegungs- und der Satzungsbeschluss statt, bei dem alle Eingänge der Klägerschaft zur letzten 20. Änderung des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes den vorliegenden Plänen direkt gegenübergestellt wurden: Muss noch etwas geändert werden oder ist die Notwendigkeit der jeweiligen Maßnahme sowie das öffentliche Interesse größer als die Beanstandung? Nachdem wir jeden einzelnen Punkt prüften, haben wir uns in weiten Teilen zugunsten des Baus entschieden. Nachdem die Beschlüsse gefasst waren, haben wir die letzten Pläne nochmals für vier Wochen öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit kam keine neuerliche Eingabe, sodass sie nun rechtskräftig sind und wir als Stadt unseren Part erfüllt haben«, beschreibt Thomas Hoffmann aus dem Fachbereich Bauwesen der Stadt Schöningen.
Interessengemeinschaft klagte zuvor diverse Unrechtmäßigkeiten des Baus an
Die Klägerseite, die Interessengemeinschaft (IG) Bebauungsplan Nahversorgermarkt, hatte im Vorfeld – also seit der ersten Baugenehmigung 2015 – diverse Punkte der Bebauungs- und Nutzungspläne als rechtswidrig dargestellt – so beispielsweise die Größe des Objektes, die Lärmbelästigung, die Zuwegung und die Notwendigkeit eines Marktes in diesem Bereich. Vielen Punkten wurde in den kommenden Plänen – auch durch gerichtlichen Beschluss – Rechnung getragen. Das betrifft z. B. die Reduzierung der Verkaufsfläche von 1 200 auf 800 Quadratmeter, wobei die äußerliche Gebäudegröße bis einschließlich des letzten Entwurfs unverändert blieb. Auch an der vorletzten öffentlichen Auslegung gab es Kritikpunkte, die der Abwiegungsbeschluss, wie Hoffmann beschreibt, als nicht traghaft ansah.
Aldis neuer Bauantrag ist nun beim Landkreis Helmstedt
Das bedeutet nun, dass der Discounter einen neuerlichen Bauantrag beim Landkreis Helmstedt stellen kann, was Aldi bereits getan hat. Dies teilte das Unternehmen dem Stadtspiegel mit. Der
Landkreis bestätigte dies. Weiter heißt es aus der Pressestelle des Unternehmens: »Der Antrag befindet sich momentan in der Prüfung. Somit planen wir den Baubeginn für Juni dieses Jahres
und die Eröffnung für November 2021.«