Kurz: Es geht um die fehlende Umsetzung der Satzungsvorschriften sowie Veruntreuung von Stiftungsgeldern aus der Stiftung, die Aldi finanziert. Die Sitftungsaufsicht hat sich den Vorwürfen angenommen. Laut dem Handelsblatt hat der einzige Sohn der fünf Kinder Nicolay, drei seiner Schwestern und den Familienanwalt per Privatanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kiel angeklagt. Das ist in dem Sinne ein neuer Grad der Streiterei, betrifft sie doch einen Familienteil, der bis dato eng zusammenhielt und nun zerbricht.
Der Vorwurf
Nicolay Albrecht wirft seinen Schwestern und dem Familienanwalt Emil Huber vor, sich Stiftungsgelder der Jakobus-Stiftung ausschütten haben zu lassen. „Im August 2020 ist bei der Staatsanwaltschaft eine Privatanzeige gegen drei Familienmitglieder der Familie Albrecht und einen Rechtsanwalt eingegangen. Diesen wird eine Untreue zum Nachteil der Jakobus-Stiftung mit Sitz in Nortorf vorgeworfen. Aufgrund der Strafanzeige ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Derzeit werden die Vorwürfe geprüft.“
Die Ausschüttung der Gelder an die Familie sei allerdings aus vielerlei Hinsicht nicht rechtmäßig. Auf der einen Seite hat Berthold Albrecht kurz vor seinem Tod 2012 die Satzung rechtmäßig ändern lassen. Demnach müssen den Stiftungen – es gibt drei: die Jakobus-, die Lukas- und die Markus-Stiftung – zwei Familienmitglieder ohne Mehrheit, ein Unternehmensvorstand und ein Unternehmensanwalt vorstehen. Bis heute allerdings ist der Stiftungsvorstand nicht satzungsgemäß besetzt. Das allein ruft – jetzt nach der Klage erst recht – die Stiftungsaufsicht auf den Plan. Auf der anderen Seite können nach neuer Satzung nur dann Gelder ausgeschüttet werden, wenn alle drei Stiftungen und die damit verbundenen Vorstände der Ausschüttung zustimmen. Letzteres ist natürlich nicht möglich, wenn der Vorstand noch nicht offiziell berufen ist.
Der Aufreger
Die Satzungsänderung ist für die Albrecht-Erben – zumindest einige – natürlich eine drastische Beschneidung ihrer Macht. Denn trotz dessen zwei Familienmitglieder der Stiftung vorstehen, haben sie keine Mehrheit mehr. „Der Sinn der Stiftung ist es, das Unternehmen vor einem zu großen Einfluss der Familie zu schützen“, sagte Theo Albrecht jun. gegenüber dem Handelsblatt in einem Interview. Die Familie ging erfolglos gegen die Änderung vor. Die Satzungsänderung ist also rechtmäßig, ihre Umsetzung aber lässt weiter auf sich warten. Die Stiftungsaufsicht hatte lediglich im August 2019 den Hinweis gegeben, die „satzungsgemäße Besetzung des Vorstands“ vorzunehmen. Erst jetzt ist mit der Anzeige auch der schlafende Hund Stiftungsaufsicht wieder wachgerüttelt und geht vor.
Solange die Familie der Stiftungssatzung nicht ordnungsgemäß folge leistet, können also eigentlich gar keine Abflüsse stattfinden – sei es für die Familie oder die notwendigen Ausgaben das Aldi-Unternehmen betreffend. Das schließt die Ausschüttungen an Begünstigte natürlich mit ein. Demnach könne es für Familienmitglieder und Anwalt, die an der eigenen Finanzspritze beteiligt waren jetzt eng werden. Auch wenn die Anzeige zurückgezogen würde, werde die Staatsanwaltschaft sicher weiterermitteln. Und – für die Albrecht-Familie schlimmstenfalls – die Bestellung des Vorstands gerichtlich verfügen und sie in der Stiftung gänzlich ihrer Macht entziehen.