Das Landgericht Mannheim hat ein Urteil gegen die drei großen Zuckerhersteller Nordzucker AG, Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG und Südzucker AG gefällt. Anlass waren die bereits 2014 durch das Bundeskartellamt verhängten Bußgelder wegen wettbewerbsbeschränkender Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen im Bereich von Zucker für die weiterverarbeitende Industrie. Die Kläger, verschiedene Lebensmittel- und Getränkehersteller machten geltend, wegen des Zuckerkartells erheblich überhöhte Preise für Verarbeitungszucker gezahlt zu haben.
Wie hoch sollten Regressionszahlungen sein
Letztlich stand die Frage im Raum, in welcher Höhe den Klägern Goldeck Süßwaren, Jung & Schmitt, Katjes Fassin, Molkerei Alois Müller, Nestlé Deutschland und Zott ein Schaden entstanden sei. Dafür hat die Kammer einen Sachverständigen Prof. Dr. Justus Haucap einberufen und ein Gutachten zu erstellen. Letztlich kam er im Rahmen seiner Schadensschätzung zu dem Schluss, dass die analysierten Zuckerpreise in Deutschland zwischen 2001 und 2009 ohne die verbotenen Absprachen um rund 2 Prozent niedriger gewesen wären.
Nach der Sitzung im Januar 2023 nahmen die Goldeck Süßwaren GmbH und die Zott SE & Co. KG ihre Klagen zurück. Die Katjes Fassin GmbH & Co. KG erklärte ihre teilweise für erledigt. Dort sowie im weiteren Pilotverfahren betreffend die Klage der Jung & Schmitt GmbH wird die Verhandlung wiedereröffnet werden.
Das Urteil
Die Kartellkammer hat beim Landgericht Mannheim nun in den zwei entscheidungsreifen Pilotverfahren, in denen Preisüberhöhungsschäden von insgesamt rund 83 Mio. Euro geltend gemacht worden sind, die drei großen deutschen Zuckerhersteller verurteilt. Demnach gehen an die Nestlé Deutschland AG rund 8,393 Mio. Euro. Der Molkerei Alois Müller werden rund 6,262 Mio. Euro zugesprochen. Hinzu kommen jeweils Zinszahlungen in ähnlicher Dimension, die teilweise bis 1998 zurückreichen.