Gestern fand die öffentliche Anhörung im Bundestagausschuss für Ernährung und Landwirtschaft bzgl des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes statt. In diesem Zuge bringt der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) erneut seine Fassungslosigkeit über den Entwurf zum Ausdruck.
DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp: „Praxisfremd und unausgereift. Ohne erhebliche Nachbesserungen werden Schnitzel und Wurstspezialitäten zukünftig größtenteils nur noch außerhalb von Deutschland produziert. Ich appelliere an die Parlamentarier: Setzen Sie sich intensiv und kritisch mit Ihrem Entwurf auseinander. Nehmen Sie die qualifizierten Einwände der Experten an und handeln Sie! Alles andere wird die Schweinehaltung in Deutschland zerschlagen.“
So drohe das Aus für Schweinehalter
Holzenkamp fordert insbesondere die Möglichkeit des Herabstufens von Produkten in eine niedrigere Haltungsform. Nur so könne der Fleischverkauf an der Nachfrage ausgerichtet werden. Für die Umsetzung in der Praxis sei zudem die Option der Chargenbildung mit Tieren aus unterschiedlichen Haltungsformen erforderlich.
Der DRV-Präsident ergänzt: „Weiterhin fehlt ein wirtschaftlich tragbares Gesamtkonzept für die gesellschaftlich gewollte Transformation der deutschen Schweinehaltung. Zum unbrauchbaren Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gesellen sich der lückenhafte Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches und die mangelhaften Eckpunkte für ein Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung. Das ist kein Umbauprogramm, sondern ein Abbauprogramm! Absprachen zwischen den Koalitionären gelten offenbar genauso wenig wie Empfehlungen der Wissenschaft oder des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung.“
Zum Hintergrund
Schon im Oktober hatte das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung einen Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden, beschlossen (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG), vorgelegt. Diese Kennzeichnung sei laut Özdemir ein wichtiger Schritt zum Umbau einer „zukunftsfesten Tierhaltung“.
Die Kennzeichnung soll in fünf Kategorien dargestellt werden, die auf die Haltungsformen hinweisen. Vor jeder Kategorie sind kleine Kästchen, wobei das zutreffende schwarz ausgefüllt ist. Die Haltungsformen reichen von der gesetzlichen Mindestanforderung Stall über Stall plus Platz, Frischluftstall und Auslauf/Freiland bis hin zu Bio. Das Siegel solle verpflichtend sein.