Viele Händler haben bereits begonnen, vielfältig das Einwegplastik aus dem Sortiment zu verbanenn. Ab dem 3. Juli 2021 greift dann das offizielle Verbot für die Herstellung zahlreicher Einwegplastik-Produkte europaweit. Darunter fallen unter anderem Besteck, Geschirr, Trinkhalme, Rühr-, Watte- und Luftballonstäbchen sowie Einweg-Essensverpackungen aus Styropor.
Die Intention
Ziel ist es, den Müll im Allgemeinen, den Meeresmüll im Besonderen zu reduzieren. Und zwar, indem die Produktion der zehn Einweg-Kunststoff-Artikel, die 70 % des Meeresmülls ausmachen, verboten werden. Für die vom Herstellungsverbot betroffenen Produkte gibt es inzwischen nachhaltige und dennoch wirtschaftliche Ersatzprodukte, beispielsweise aus Papier, Pappe oder Holz.
„Ein großer Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die Einweg-Getränkebecher, die einen erheblichen Teil des Mülls ausmachen, weiterhin erlaubt bleiben.“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin und Pressesprecherin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Doch alles, was noch an Einwegplastik auf dem Markt bleibt, soll künftig auch offensichtlich gekennzeichnet werden.
„Auch für Reisende innerhalb Europas wird es von nun an einfacher, plastikhaltige Produkte zu erkennen. Denn diese bedürfen ab dem 3. Juli einer europaweit einheitlichen Kennzeichnung. Sie erhalten beispielsweise den Schriftzug „Produkt enthält Kunststoff“ (in Landessprache) sowie zwei sprach-unabhängige Piktogramme. Das blaue Piktogramm zeigt eine Meeresschildkröte, darüber Plastikmüll. Hiermit soll auf Umweltschäden hingewiesen werden. Das rote Piktogramm zeigt, wie kunststoffhaltige Artikel nicht zu entsorgen sind.
Was noch im Laden steht, darf verkauft werden
Produkte, die sich derzeit noch im Handel befinden, dürfen noch verkauft werden. Schließlich wurden dafür bereits Ressourcen aufgewendet. Diese einfach zu vernichten wäre ökologisch nicht sinnvoll. Auch Privatpersonen und Restaurants etc. dürfen vorhandene Vorräte noch aufbrauchen.
Außerdem müssen nicht alle Einwegartikel weichen. Erlaubt bleiben Hygieneprodukte wie Tampons, Binden oder Feuchttücher, aber auch Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern sowie Einweg-Getränkebecher.
Was kann jeder tun, um Plastikmüll zu Hause und auf Reisen zu vermeiden?
– Nehmen Sie zum Einkaufen Ihre eigene Tasche oder einen Einkaufskorb mit. So entfällt der Kauf einer Plastik-Tüte.
– Kaufen Sie unverpacktes Obst und Gemüse. Verwenden Sie zum Transport Mehrweg-Beutel. – Halten Sie in Ihrer Handtasche einen kleinen Faltbeutel für unerwartete Einkäufe bereit.
– Nutzen Sie Glas- oder PET-Mehrweg- statt Einwegplastikflaschen. Mehrwegflaschen aus Glas können nämlich bis zu 50 Mal befüllt werden. PET-Mehrwegflaschen bis zu 25 Mal. Außerdem: In vielen Ländern gibt es öffentliche Trinkwasserbrunnen, an denen Sie Ihre Flasche auffüllen können.
– Verwenden Sie Stückseife im Karton anstatt Flüssigseife in der Plastik-Flasche. – Wenn Sie Flüssigduschgel verwenden, setzen Sie Nachfüllverpackungen ein.
– Nutzen Sie waschbare Putz- und Spüllappen, keine Einwegtücher.
– Fragen Sie, ob Sie beim Abholservice Ihres Essens eigene Behälter mitbringen können. Übrigens: Ab 2023 sind Lieferdienste und Restaurants dazu verpflichtet, Mehrwegbehälter anzubieten. Allerdings dürfen kleine Unternehmen die Speisen auch in Behälter abfüllen, die die Kunden selbst mitgebracht haben.
Ein Blick zu unseren europäische Nachbarn
Das Verbot bestimmter Einweg-Plastikverpackungen greift europaweit. Dennoch dürfen die Mitgliedstaaten auch darüber hinausgehen oder ergänzende Maßnahmen ergreifen. So hat Frankreich bereits im Januar 2021 Einweg-Essensverpackungen aus Styropor gänzlich verboten. Luxemburg plant, Kunststoffherstellern Ziele zur Reduktion von Kunststoffabfällen aufzuerlegen: Zu Beginn 20 %, ab 2026 zusätzlich 10 % pro Jahr. Die Niederlande werden ab 1. Juli Pfand für kleine Plastikflaschen mit einer Füllmenge unter einem Liter erheben. Bislang gibt es das nur für große Flaschen. Und Dänemark hat im Januar 2020 sein Recyclingsystem auf Saft- und Smoothieflaschen erweitert