Die EU hat den Grenzwert für industrielle Transfettsäuren (TFA) auf zwei Prozent reduziert. Damit folgt die Europäische Union den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. Zum einen schützen die geringeren TFA-Gehalte unsere Gesundheit, zum anderen macht der neue Wert die gesonderte Kennzeichnung der Härtung von Ölen auf Lebensmitteln zukünftig überflüssig.
Die ölsaatenverarbeitende Industrie begrüßt den Grenzwert
„Noch immer geistert das Märchen von den bösen Transfetten in unseren Lebensmitteln durch die Medien. Dabei ist das schon seit Jahren kein Thema mehr. Dieser Transfette-Mythos schädigt Wirtschaft, verunsichert Verbraucher und ist auserzählt“, so Jaana Kleinschmit von Lengefeld, Präsidentin von OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland.
Bereits seit 2012 minimieren die Pflanzenölraffinerien die Transfette erfolgreich durch Mischungen aus voll- und ungehärteten Ölen statt teilgehärteten. Das eröffnet die Möglichkeit, die Gehalte an ernährungsphysiologisch wertvollen mehrfach ungesättigten Fettsäuren zu erhöhen. „Der neue Grenzwert schützt Verbraucher vor hohen Transfett-Gehalten und macht die gesetzliche Härtungskennzeichnung überflüssig. Sie verwirrt Konsumenten und behindert den Einsatz innovativer, ernährungsphysiologisch optimierter Fettmischungen“, so Kleinschmit von Lengefeld.
Transfettsäuren
TFA sind ungesättigte Fettsäuren, die sich sowohl auf natürliche Weise als auch durch lebensmitteltechnologische Prozesse bilden können. Sie gehören zu den unerwünschten Bestandteilen unserer Nahrung. Laut WHO steigt bei zu hoher TFA-Aufnahme das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung liegt der mittlere TFA-Verzehr hierzulande unterhalb der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, nicht mehr als 1 Prozent der Nahrungsenergie in Form von TFA zu verzehren.