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Verpackungsgesetz: Bundeskabinett beschließt Neuregelungen

Heute hat das Bundeskabinett die Änderungen für das Verpackungsgesetz beschlossen. Es beinhaltet eine Ausweitung der Pfandpflicht für Getränkeflaschen aus Kunststoff, ein Angebot von Mehrwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen. Die Neuregelungen tragen dazu bei, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Welche Bedeutung hat die Änderung für Gastronomen und Lieferdienste?

Ab 2023 sind alle, die Lebensmittel und Essen liefern oder zum Mitnehmen anbieten, verpflichtet, ihren Kunden auch eine Mehrweg-Alternative zu Einwegverpackungen zur Verfügung zu stellen. Kleine Geschäfte mit maximal fünf Mitarbeitern und unter 80 Quadratmetern bilden eine Ausnahme. Hier aber können Kunden die Speisen in eigens mitgebrachten Behältern ausgehändigt bekommen. AUf diese Möglichkeit sollen sie auch explizit hingewiesen werden.

Zusätzlich aber werden allerdings bereits ab dem 3. Juli jegliche Plastik-Wegwerfartikel wie Besteck, Strohhalme oder Geschirr verboten. Das gilt außerdem für To-Go-Becher aus Plastik oder Styropor. In diesem Bereich haben sich jedoch schon bewährte Systeme gebildet.

Ausweitung der Pfandpflicht für Getränkeflaschen aus Kunststoff, Angebot von Mehrwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen: Das Kabinett hat Neuregelungen im Verpackungsgesetz beschlossen. Sie tragen dazu bei, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen – ein Überblick.

Recup einer der sogenannten First Mover

„Das RECUP- und REBOWL-Pfandsystem zeigt, dass Mehrweg funktioniert“, sagt Fabian Eckert, Geschäftsführer der reCup GmbH, heute bei der Pressekonferenz des Bundesumweltministeriums.“Wir wissen, dass die Gastronomie momentan vor großen Herausforderungen steht, aber wir sind uns sicher, dass wir diese gemeinsam meistern werden“, so Eckert weiter. Das Pfandsystem der reCup GmbH, welches zusammen mit Partnern wie Shell, Alnatura, McDonalds oder Bio Company Einwegmüll einspart, zeigt, dass die Mehrweg-Alternative weder mehr kosten muss, noch einen Verlust der To-go-Mentalität bedeutet.“

ReCup
Nach Gesetzesbeschluss: RECUP- und REBOWL-Pfandsystem rüstet Gastronomie für Mehrweg-Pflicht

Das Pfandsystem wird erweitert

Zusätzlich zu den Neuerungen in der Mitnehm- und Liefersparte von Lebensmitteln, weitet das Gesetz das Pfandsystem aus. Demnach werden künftig alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis drei Liter) pfandpflichtig sein. Bisher wiesen Milch, Wein, Spirituosen und Frucht – sowie Gemüsesäfte keinen Pfand auf, was sich damit ändern wird. Bei den Getränkedosen und Glasflaschen besteht nach wie vor Pfand.

Hinzu kommt ausßerdem, dass die Zusammensetzung der Plastikflaschen durch den Einsatz von 25 Prozent recyceltem Plastik (Rezyklat) spätestens ab 2025 nachhaltiger produziert sein sollen. Bis 2030 muss der Rezyklatwert auf 30 Prozent steigen.

Hintergrund der Änderungen des Verpackungsgesetzes

Allein der Verpackungsmüll von Takeaway-Einwegartikeln macht in Deutschland 770 Tonnen aus. Es geht darum, den Müll generell zu minimieren – und auch die Abfallexporte, die bereits stark reduziert wurden. Der Anstieg von Siedlungsmüll seit 2014 von 700 Millionen auf 2,7 Milliarden Tonnen ist nicht länger tragbar. Durch stärkeren Einsatz von Recyclingmaterial und der häufigeren Verwendung von Mehrwegverpackungen, kann der Trend umgekehrt werden.